Anmerkung zum Besitzwechsel (transkribiert)
"von dem Übererlös gehen die Spesen er. staatl. Abgaben etc ab ferner ein Nettogewinn für Böhler bis zur Höhe von Sfs 50000.- . Bei einem sicheren Erlös über dieser Summe ist der Betrag zu teilen. lt. Brief 5.8.25."
"Originalgutachten am 8.3.27 an Bodmer gesandt"